{"id":1271,"date":"2024-12-13T14:48:14","date_gmt":"2024-12-13T14:48:14","guid":{"rendered":"https:\/\/neunundzwanziger.de\/?page_id=1271"},"modified":"2024-12-27T10:23:03","modified_gmt":"2024-12-27T10:23:03","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1271\" class=\"elementor elementor-1271\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9547352 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"9547352\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-aab4dd5 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"aab4dd5\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-810e597 elementor-nav-menu--dropdown-none 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class=\"elementor-nav-menu sm-vertical\"><li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1655\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/impressum\/\" class=\"elementor-item\">Impressum<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-privacy-policy menu-item-1656\"><a rel=\"privacy-policy\" href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/datenschutz\/\" class=\"elementor-item\">Datenschutz<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1661\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/satzung\/\" class=\"elementor-item\">Satzung<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1662\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/beitragsordnung\/\" class=\"elementor-item\">Beitragsordnung<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1660\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/cookies-und-richtlinien\/\" class=\"elementor-item\">Cookies und Richtlinien<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1659\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/jugend-und-gesundheitsschutzkonzept-des-vereinsneunzwanziger-csc-e-v\/\" class=\"elementor-item\">Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept des VereinsNeun&#038;Zwanziger \u2013 Csc e.V.<\/a><\/li>\n<\/ul>\t\t\t<\/nav>\n\t\t\t\t\t\t<nav class=\"elementor-nav-menu--dropdown elementor-nav-menu__container\" aria-hidden=\"true\">\n\t\t\t\t<ul id=\"menu-2-810e597\" class=\"elementor-nav-menu sm-vertical\"><li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1655\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/impressum\/\" class=\"elementor-item\" tabindex=\"-1\">Impressum<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-privacy-policy menu-item-1656\"><a rel=\"privacy-policy\" href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/datenschutz\/\" class=\"elementor-item\" tabindex=\"-1\">Datenschutz<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1661\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/satzung\/\" class=\"elementor-item\" tabindex=\"-1\">Satzung<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1662\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/beitragsordnung\/\" class=\"elementor-item\" tabindex=\"-1\">Beitragsordnung<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1660\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/cookies-und-richtlinien\/\" class=\"elementor-item\" tabindex=\"-1\">Cookies und Richtlinien<\/a><\/li>\n<li class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1659\"><a href=\"https:\/\/neunundzwanziger.de\/en\/jugend-und-gesundheitsschutzkonzept-des-vereinsneunzwanziger-csc-e-v\/\" class=\"elementor-item\" tabindex=\"-1\">Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept des VereinsNeun&#038;Zwanziger \u2013 Csc e.V.<\/a><\/li>\n<\/ul>\t\t\t<\/nav>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-096f1e4 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"096f1e4\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1e2bc32 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"1e2bc32\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Satzung des Vereins<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-07cf522 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"07cf522\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">NEUN&amp;ZWANZIGER - CSC e.V.<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-66f58cf elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"66f58cf\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h3 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Stand: 20.04.2024<\/h3>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4828543 elementor-widget-tablet__width-inherit elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4828543\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p><ol><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eNeunundzwanziger &#8211; CSC\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und sodann den Zusatz \u201ee. V.\u201c f\u00fchren.<\/li><li>Der Verein hat seinen Sitz in Celle.<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p><ol><li>Der Verein strebt die zuk\u00fcnftige Anerkennung als Anbauvereinigung nach dem CanG an. Der endg\u00fcltige Zweck ist der nichtgewerbliche, legale, gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis sowie dessen Abgabe durch und an Vereinsmitglieder f\u00fcr den Eigenkonsum und die Abgabe von beim Anbau entstandenem Vermehrungsmaterial an Vereinsmitglieder, vollj\u00e4hrige Nicht-Mitglieder oder an andere zuk\u00fcnftig bestehende Anbauvereinigungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.<\/li><li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li><li>Der Verein ber\u00e4t und informiert seine Mitglieder \u00fcber cannabisspezifische Suchtpr\u00e4vention und -beratung.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Die maximale Zahl der Mitglieder des Vereins ist auf 500 begrenzt.<\/li><li>Mitglied werden darf, wer \u00fcber 21 Jahre alt ist, seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und nicht Mitglied in einem anderen Verein mit \u00e4hnlichem Zweck ist.<\/li><li>Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag. Eine Ablehnung muss nicht begr\u00fcndet werden.<\/li><li>Das Alter und der Wohnsitz sind dem Vorstand durch ein geeignetes Dokument zu belegen. Bei \u00c4nderung des Wohnsitzes ist dies dem Verein unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/li><li>Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung der Aufnahmegeb\u00fchr wirksam, sofern in der Beitragsordnung eine solche festgelegt wurde.<\/li><li>Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erhoben wurden, unterliegen dem Datenschutz. Sie d\u00fcrfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken verwendet werden.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/li><li>Die Mindestdauer der Mitgliedschaft betr\u00e4gt drei Monate.<\/li><li>Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Die Frist betr\u00e4gt vier Wochen zum Ende des Monats.<\/li><li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden:<br \/>a) wenn es in zurechenbarer Weise das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise gesch\u00e4digt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat, oder<br \/>b) wenn es mehr als zwei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist und trotz Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitr\u00e4ge nicht eingezahlt hat, oder<br \/>c) wenn es entgegen der Regelung in \u00a7 5 Abs. 3 vereinsfremden Personen Angaben \u00fcber Standort oder Sicherheitsvorkehrungen der Anbaufl\u00e4chen des Vereins macht, oder<br \/>d) wenn es nicht unverz\u00fcglich nach Verlegung seines Wohnsitzes die neue Anschrift mitteilt und dies auch nach Aufforderung durch den Verein nicht innerhalb von zwei Wochen nachholt, oder<br \/>e) bei Vorliegen sonstiger triftiger Gr\u00fcnde.<\/li><li>Ein Mitglied ist vom Vorstand aus dem Verein auszuschlie\u00dfen, wenn bekannt wird, dass es Mitglied in einem weiteren Verein mit \u00e4hnlichem oder gleichem Zweck ist.<\/li><li>Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegt hat.<\/li><li>Das Mitglied kann gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss innerhalb einer Frist von vier Wochen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit erheben.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p><ol><li>Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Mitglieder, die mit mindestens einem Mitgliedsbeitrag oder einem Teil davon in Verzug sind, sind hiervon ausgeschlossen.<\/li><li>Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei Verlegung seines Wohnsitzes unverz\u00fcglich dem Verein Bescheid zu geben.<\/li><li>Mitglieder sind verpflichtet, au\u00dferhalb des Vereins Stillschweigen \u00fcber den Standort und die Sicherheitsvorkehrungen der Anbaufl\u00e4chen und Geb\u00e4ude des Vereins zu wahren. Bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss aus dem Verein.<\/li><li>Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen und das Ansehen des Vereins zu f\u00f6rdern, insbesondere regelm\u00e4\u00dfig seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten.<\/li><li>Hat das Mitglied seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt nicht l\u00e4nger in Deutschland, so ist es von der Ausgabe von Cannabis ausgeschlossen.<\/li><li>Ein Mitglied kann die Mitgliedschaft auf Antrag bis zu zwei Monate im Jahr ruhen lassen, wenn der Vorstand dem zustimmt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Im Ruhezeitraum hat das Mitglied keine Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu bezahlen.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 6 Aufnahmegeb\u00fchr und Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p><ol><li>Bei der Aufnahme in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegeb\u00fchr zu zahlen. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.<\/li><li>N\u00e4heres zur H\u00f6he der Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge, Zahlungsbedingungen und zu sonstigen Aspekten in Bezug auf Zahlungen an den Verein regelt eine Beitragsordnung, die vom Vorstand erlassen und bei Bedarf angepasst wird.<\/li><li>Der Vorstand kann in der Beitragsordnung unterschiedliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge festlegen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. In dieser Beitragsordnung kann auch die Leistung von Arbeitsstunden anstelle der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen bestimmt werden.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/p><ol><li>Organe des Vereins sind der Vorstand, der Anbaurat, der Mitgliederbeirat und die Mitgliederversammlung.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/p><ol><li>Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach \u00a7 26 BGB und die F\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte.<\/li><li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie dem Schatzmeister.<\/li><li>Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>a) die F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte des Vereins,<br \/>b) die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu \u00fcberwachen,<br \/>c) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschlie\u00dflich der Aufstellung der Tagesordnung,<br \/>d) die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<br \/>e) \u00c4nderungen der Satzung,<br \/>f) die Wahl des Anbaurates,<br \/>g) die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des Jahresberichts,<br \/>h) die Aufnahme neuer Mitglieder sowie den Ausschluss von Mitgliedern,<br \/>i) die Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Entwicklung und Aktivit\u00e4ten des Vereins,<br \/>j) Erstellung der Beitragsordnung zur Festlegung von Geb\u00fchren und Beitr\u00e4gen im Verein sowie anderer Regelungen mit finanzieller Auswirkung f\u00fcr den Verein,<br \/>k) sonstige Aufgaben, die nach dieser Satzung keinem anderen Organ zugewiesen wurden.<\/li><li>Die Gesch\u00e4ftsverteilung regelt der Vorstand intern.<\/li><li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder jeweils alleine vertreten. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt jedoch, dass der Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden und der Schatzmeister nur bei Verhinderung des Stellvertreters handeln darf.<\/li><li>Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf Lebenszeit einzeln gew\u00e4hlt. Die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds aus wichtigen Gr\u00fcnden durch die Mitgliederversammlung ist zul\u00e4ssig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aufgrund des zurechenbaren Verhaltens eines Vorstandsmitgliedes die Erreichung des Vereinszwecks gef\u00e4hrdet wird oder bei wiederholter, grober Pflichtverletzung. Der Beschluss \u00fcber die Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln.<\/li><li>Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins in den Vorstand zu kooptieren. Die kooptierte Person besitzt die vollen Rechte und Pflichten eines Vorstandsmitglieds.<\/li><li>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung die des Stellvertreters.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist zu unterschreiben.<\/li><li>Die Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen f\u00fcr ihren Zeit- und Arbeitsaufwand eine Verg\u00fctung erhalten. Zust\u00e4ndig f\u00fcr den Abschluss, die \u00c4nderung und die Beendigung der dazu n\u00f6tigen Vertr\u00e4ge ist der Vorstand selbst. Das jeweils betroffene Vorstandsmitglied hat dabei kein eigenes Stimmrecht. Die Wirksamkeit der Vertr\u00e4ge und deren \u00c4nderungen bedarf jedoch der Genehmigung durch den Mitgliederbeirat.<\/li><li>Der Vorstand kann als besonderen Vertreter nach \u00a7 30 BGB einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer berufen. Die Rechte und Pflichten sind vertraglich vom Vorstand zu regeln und an das Registergericht zu melden.<\/li><li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und weitere Angestellte k\u00f6nnen f\u00fcr ihren Zeit- und Arbeitsaufwand eine Verg\u00fctung erhalten. Sofern der Aufwand es erfordert, kann auch ein sozialversicherungspflichtiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis begr\u00fcndet werden. Zust\u00e4ndig f\u00fcr den Abschluss, die \u00c4nderung und die Beendigung der dazu n\u00f6tigen Vertr\u00e4ge ist der Vorstand.<\/li><li>Der Vorstand beruft gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte, insbesondere eine f\u00fcr Jugendschutz, Sucht- und Pr\u00e4ventionsfragen beauftragte Person.<\/li><li>Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB befreit.<\/li><li>Der Vorstand haftet gegen\u00fcber dem Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p><ol start=\"7\"><li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:<br \/>a) die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>b) die Wahl des Vorstands,<br \/>c) die Wahl des Mitgliederbeirats und Bestimmung des Gehalts,<br \/>d) Abwahl eines Vorstandsmitglieds aus einem wichtigen Grund,<br \/>e) die Entlastung des Vorstands.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Quartal, vom Vorstand als ordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von einer Woche und unter Angabe der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung kann auf die Einhaltung von Form- und Fristvorschriften verzichten, wenn alle Mitglieder anwesend sind.<\/li><li>Der Vorstand kann dar\u00fcber hinaus eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn dies f\u00fcr die Erreichung des Vereinszwecks f\u00f6rderlich ist.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung kann mithilfe von vereinsintern genutzten Fernkommunikationsmitteln durchgef\u00fchrt werden, sofern dieses f\u00fcr alle Mitglieder zug\u00e4nglich ist.<\/li><li>Die Tagesordnung legt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis sp\u00e4testens f\u00fcnf Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber die Aufnahme des Antrags zur Erg\u00e4nzung der Tagesordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung entscheidet der Vorstand.<\/li><li>Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ohne Einhaltung der Ladungsfrist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 40 Prozent der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt<\/li><li>Die ordentliche sowie die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, und bei dessen Verhinderung durch einen von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Versammlungsleiter geleitet.<\/li><li>Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollf\u00fchrer, der die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung protokolliert.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einladung der Mitglieder vom Vorstand best\u00e4tigt wird.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in offener Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Vorstandskandidaten m\u00fcssen vor der Wahl ihre pers\u00f6nliche Zuverl\u00e4ssigkeit nach Vorgaben des Cannabis-Gesetzes glaubhaft versichern.<\/li><li>Der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf der Zustimmung von neun Zehnteln der Mitglieder.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung kann die Satzungs\u00e4nderungskompetenz nach \u00a7 8 Abs. 3 e) durch einstimmigen Beschluss an sich ziehen.<\/li><li>\u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 10 Anbaurat<\/strong><\/p><ol><li>Der Anbaurat besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern.<\/li><li>Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen Mitglieder des Anbaurates sein.<\/li><li>Der Anbaurat wird vom Vorstand auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Der Vorstand kann die Zahl der Anbauratsmitglieder durch Beschluss auf bis zu 15 Personen erh\u00f6hen.<\/li><li>Die Aufgaben des Anbaurats nach Inkrafttreten des CanG sind:<br \/>a) die Planung und Koordination des satzungsgem\u00e4\u00dfen Anbaus,<br \/>b) die Wahl der Cannabissorten f\u00fcr den Anbau,<br \/>c) die Organisation der Trocknung und Verpackung der Ernte,<br \/>d) die Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4t und Sicherheit der erzeugten Produkte.<\/li><li>Sitzungen des Anbaurats finden mindestens zweimal j\u00e4hrlich statt. \u00dcber die Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt.<\/li><li>Der Anbaurat fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Er ist an die Beschl\u00fcsse des Vorstandes gebunden.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 11 Mitgliederbeirat<\/strong><\/p><ol><li>Der Mitgliederbeirat besteht aus drei Personen, darunter mindestens ein Gr\u00fcndungsmitglied.<\/li><li>Der Mitgliederbeirat wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlt.<\/li><li>Er hat folgende Aufgaben:<br \/>a) die Genehmigung der Vertr\u00e4ge nach \u00a7 8 Abs. 10,<br \/>b) die Kontrolle der Vorstandsbeschl\u00fcsse nach Abs. 4,<br \/>c) die Entgegennahme von Anregungen, W\u00fcnschen und Kritik der Mitglieder und die Vermittlung zwischen Mitgliedern und Vorstand.<\/li><li>Der Mitgliederbeirat hat ein Veto-Recht bei folgenden Vorstandsbeschl\u00fcssen:<br \/>a) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Bildung von R\u00fccklagen nach \u00a7 12,<br \/>b) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Kooptierung eines Vorstandsmitglieds nach \u00a7 8 Abs. 7,<br \/>c) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Erhebung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Aufnahmegeb\u00fchren nach \u00a7 6.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 12 Bildung von R\u00fccklagen<\/strong><\/p><ol><li>Der Verein kann R\u00fccklagen bilden, um die langfristige Erreichung des Vereinszwecks zu erm\u00f6glichen oder zu f\u00f6rdern.<\/li><li>Insbesondere kann der Verein R\u00fccklagen bilden, um eine Immobilie als Vereinsheim, Anbau- oder Ausgabest\u00e4tte k\u00e4uflich zu erwerben oder um Zubeh\u00f6r f\u00fcr den legalen Anbau von Cannabis zu erwerben oder um die Zahlung von Geh\u00e4ltern und laufenden Kosten des Vereins sicherzustellen.<\/li><li>Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Bildung von R\u00fccklagen ist der Vorstand.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 13 Finanzierung<\/strong><\/p><ol><li>Der Verein kann Darlehen von seinen Mitgliedern oder Dritten zur Finanzierung au\u00dfergew\u00f6hnlicher Ausgaben oder zur Anschubfinanzierung erhalten.<\/li><li>Der Verein finanziert sich ansonsten \u00fcber die Mitgliedsbeitr\u00e4ge einschlie\u00dflich der Pauschalen nach dem CanG.<\/li><li>Der Verein erstattet den verauslagenden Mitgliedern die Kosten f\u00fcr die Vereinsgr\u00fcndung, einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr Rechts- und Steuerberatung, Schulungen und \u00e4hnlichen Auslagen, bis zu einem Betrag in H\u00f6he von 10.000 \u20ac.<\/li><\/ol><p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins, Beendigung aus anderen Gr\u00fcnden, Wegfall der gesetzlichen Grundlage<\/strong><\/p><ol><li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.<\/li><li>Anfallberechtigt im Falle der Liquidation sind die Gr\u00fcndungsmitglieder.<\/li><li>Dies gilt entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit oder seine gesetzliche Grundlage verliert.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins NEUN&amp;ZWANZIGER &#8211; CSC e.V. Stand: 20.04.2024 \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eNeunundzwanziger &#8211; CSC\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und sodann den Zusatz \u201ee. V.\u201c f\u00fchren. Der Verein hat seinen Sitz in Celle. 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