Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept des Vereins
NEUN&ZWANZIGER - CSC e.V.
Stand: 20.04.2024
I. Einleitung
Ziel unseres Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts ist die Sicherstellung und Förderung
der Gesundheit aller Mitgliederinnen und Mitglieder (nachfolgend: „Mitglieder“) unseres Ver-
eins sowie die Gewährleistung eines effektiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor
den Risiken des Cannabiskonsums.
Uns liegt die Gesundheit aller Menschen und insbesondere unserer Mitglieder sehr am Her-
zen. Daher sind wir nach Kräften bemüht, die Gefahren durch den Konsum von Cannabis so
gering wie möglich zu halten. Mit diesem Konzept verpflichten wir uns selbst zur Einhaltung
von Standards, die dieses Ziel ermöglichen sollen.
Außerdem spielt der Schutz der Jugend für uns eine große Rolle. Nach den wissenschaftli-
chen Erkenntnissen kann der Konsum von Cannabis in der Jugend die Entwicklung und Aus-
reifung des Gehirns beeinträchtigen. Aus diesem Grund lehnen wir den Konsum von Canna-
bis durch Minderjährige ab und sensibilisieren unsere volljährigen Mitglieder auf diese Prob-
lematik.
Maßgeblich für die Erstellung dieses Konzepts sind die Regelungen des KCanG zur Quali-
tätssicherung und des Gesundheitsschutzes (§ 18, 21 KCanG) sowie zum Kinder- und Ju-
gendschutz und zur Suchtprävention (§ 23 KCanG).
II. Jugendschutz
1. Mindestalter
Das Mindestalter für den Beitritt in unseren Verein beträgt 21 Jahre. Damit haben wir uns
bewusst für eine höhere Altersgrenze entschieden, als im KCanG vorgeschrieben. Grund
hierfür ist die Entwicklung des Gehirns, die mit 18 Jahren in den meisten Fällen noch nicht
endgültig abgeschlossen ist. Unser Verein steht für einen bewussten und sicheren Umgang
mit Cannabis. Wir haben für uns entschieden, dass die Ausgabe von Cannabis an unter 21-
Jährige nicht mit diesem Grundsatz vereinbar ist.
2. Zugangskontrollen
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten unseres Vereins ist nur Mitgliedern gestattet. Beim Eintritt
in die befriedeten Besitztümer unseres Vereins ist in jedem Fall ein Mitgliedsnachweis in
Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzu-
zeigen.
Kann eine Person keinen Lichtbildausweis oder keinen Mitgliedsnachweis vorzeigen, so wird
ihr der Zutritt zu den befriedeten Besitztümern verwehrt.
Die mit dem Anbau und der Abgabe von Cannabis beauftragten Personen stellen die Einhal-
tung dieser Zugangskontrollen sicher.
3. Präventionsbeauftragter
Unser Verein verfügt über einen Präventionsbeauftragten, der die Einhaltung der Regeln des
Jugend- und Gesundheitsschutzes überwacht und als Ansprechpartner für Mitglieder des
Vereins in allen diesbezüglichen Fragen fungiert.
Unser Präventionsbeauftragter hat seine Sachkunde durch Teilnahme an der Schulung der
„BfbA – Präventionsbeauftragter gemäß den Anforderungen des CanG“ nachgewiesen. Er
wird seine Sachkunde durch die regelmäßige Teilnahme an Schulungen, mindestens alle
drei Jahre auffrischen und vertiefen und sich darüber hinaus über aktuelle Entwicklungen in
der Suchtprävention, dem Jugendschutz und dem verantwortungsvollen Umgang mit Can-
nabis informieren.
Der Präventionsbeauftragte dient darüber hinaus der Information und Anleitung des Vorstan-
des. Der Präventionsbeauftragte berät den Vorstand über Maßnahmen, wie der Jugend- und
Gesundheitsschutz im Verein noch effektiver gestaltet werden kann.
Der Präventionsbeauftragte unseres Vereins ist für unsere Mitglieder ständig erreichbar.
Seine Kontaktdaten lauten:
Klaas Hendrik Wollatz
[email protected]
0157 536 725 47
4. Erziehung und Aufklärung
Unser Verein bietet vereinsangehörigen Eltern und Angehörigen Informationen und Hilfestel-
lungen zum Umgang mit Cannabiskonsum innerhalb der Familie oder dem Umfeld und der
Vermeidung von Risiken an.
Dabei arbeitet unser Verein mit folgender Beratungsstelle zusammen:
Psychosoziale Beratungsstelle
Sozialpsychiatrischer Dienst
Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Fritzenwiese 729221 Celle
Tel.: 0 51 41 / 9 09 03-50
Fax: 0 51 41 / 9 09 03-55
E-Mail: [email protected]
Damit möchte unser Verein seinen Beitrag zu einer Aufklärung innerhalb der Gesellschaft
und damit zu einer frühen und effektiven Prävention bei Jugendlichen beitragen, ohne jedoch
nach außen hin aktiv in Erscheinung zu treten.
Außerdem bieten wir eine ständige Verfügbarkeit unseres Präventionsbeauftragten an, bei
der sich Mitglieder auch anonym per Telefon oder E-Mail melden können, um sich über problematische Konsummuster oder Suchtthematiken beraten zu lassen. So möchten wir unse-
ren Mitgliedern die Chance bieten, sich anonym und ohne die Gefahr einer Stigmatisierung
oder Verurteilung helfen zu lassen. Damit möchten wir die Hemmschwelle bei unseren Mit-
gliedern senken, um im Ergebnis eine effektive Präventionsarbeit leisten zu können.
5. Zuwiderhandlungen
Sollten dem Verein Zuwiderhandlungen von Mitgliedern gegen diese Jugendschutzvorschrif-
ten bekannt werden, wird der Vorstand die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zukünfti-
ge Zuwiderhandlungen auszuschließen. Falls erforderlich, wird das betroffene Mitglied aus
dem Verein ausgeschlossen.
III. Gesundheitsschutz
1. Aufklärung
Um die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Cannabis so gering wie möglich zu hal-
ten, bietet unser Verein seinen Mitgliedern Aufklärung und Beratung über den Präventions-
beauftragten an.
Uns ist bewusst, dass einige Mitglieder dieses Angebot aufgrund der Angst vor einer Stigmatisierung nicht wahrnehmen wollen und eine direkte Ansprache auf problematische Konsummuster für viele Menschen sehr unangenehm sein kann. Außerdem ist der Konsum in
und um unseren Verein verboten, weshalb wir selbst keine Einblicke in die Konsummuster
und -mengen unserer Mitglieder gewinnen können. Um diese Lücke zu füllen, bieten wir da-
her auch Informationsmaterial und Broschüren der folgenden Beratungsstelle an:
Psychosoziale Beratungsstelle
Sozialpsychiatrischer Dienst
Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Fritzenwiese 729221 Celle
Tel.: 0 51 41 / 9 09 03-50
Fax: 0 51 41 / 9 09 03-55
E-Mail: [email protected]
Diese Beratungsstelle ist spezialisiert auf
– Aufklärung Substanzmissbrauch und Suchtverhalten
– Suchtberatung
– Therapie/Rehabilitation
– HaLT – Hart am Limit – Suchtprävention für Jugendliche
Unser Ansprechpartner ist Frau Kelly Kaufmann.
Mithilfe dieser Maßnahmen möchten wir unsere Mitglieder dezent, aber bestimmt, auf die
Gefahren und Risiken des Konsums hinweisen und ihnen Werkzeuge an die Hand geben,
diese für sich selbst und für Dritte zu minimieren.
2. Intervention
Werden dem Verein oder dem Präventionsbeauftragten Tatsachen bekannt, die darauf hin-
weisen, dass ein Mitglied problematische Konsummuster aufweist und mit der Bewältigung
selbst überfordert ist, so wird der Präventionsbeauftragte eine Intervention durchführen.
Uns ist dabei bewusst, dass alle unsere Mitglieder erwachsene Menschen sind und wir sie
nach den gesetzlichen Vorschriften nicht ohne weiteres von der Abgabe von Cannabis aus-
schließen können. Daher sind wir gezwungen, auf die Freiwilligkeit und Einsicht des jeweili-
gen Mitglieds zu vertrauen.
Im Rahmen der Intervention werden dem Mitglied Wege aufgezeigt, um problematische
Konsummuster zu durchbrechen und weniger gesundheitsschädliche Konsummuster aufzu-
bauen. Unser Präventionsbeauftragter wird solche Mitglieder ebenfalls dazu anhalten, Kon-
sumpausen einzulegen und wird sie an weitergehende Beratungs- und Hilfsangebote, unter
anderem der oben genannten Beratungsstelle verweisen.
IV. Präventionsbeauftragter
Unser Verein verfügt über einen Präventionsbeauftragten nach den Vorgaben des KCanG.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Präventionsbeauftragten ergeben sich aus dem
KCanG.
Die Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten werden allen Mitgliedern durch Aushang in der Abgabestelle bekannt gemacht. Die Mitglieder werden ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass sie sich jederzeit in allen Fragen rund um die Themen Gesundheit, Jugendschutz, ver-
antwortungsvoller Konsum und Sucht an ihn wenden können.
V. Praktische Umsetzung
Uns ist bewusst, dass trotz der teilweisen Entkriminalisierung ein gewisses Stigma auf den
Konsumenten von Cannabis lastet. Uns ist es daher wichtig, unsere Hilfs- und Beratungsan-
gebote so niederschwellig wie möglich zu gestalten.
Jeder Mitarbeiter in unserem Verein und jedes Mitglied, das mit Vereinsaufgaben betraut ist,
erhält zu Beginn seiner Tätigkeit eine Schulung durch den Präventionsbeauftragten. In dieser Schulung wird das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept erläutert und die Maßnahmen
des Vereins zur Verhütung von Risiken und Gefahren vermittelt. Somit soll gewährleistet
werden, dass ein effektiver und flächendeckender Schutz unserer Mitglieder möglich wird.
Das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept erhält jeder Mitarbeiter und jedes im Verein beschäftigte Mitglied in Papierform.
Jedes Vereinsmitglied erhält mit diesem Konzept die Kontaktdaten des Präventionsbeauf-
tragten, die ständig aktualisiert werden. So ist eine direkte Kontaktmöglichkeit stets gewähr-
leistet. Dennoch bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, anonyme Anfragen an den Präventionsbeauftragten über einen Briefkasten einzureichen, der sich im Eingangsbereich unserer Abgabestelle befindet und der mindestens einmal pro Woche geleert wird. So möch-
ten wir denjenigen Mitgliedern unsere Unterstützung anbieten, die sich nicht direkt an den
Präventionsbeauftragten wenden möchten oder denen das Thema unangenehm ist. Über die
Schulung der Mitarbeiter und im Verein beschäftigten Mitglieder hinaus, wird der Präventi-
onsbeauftragte Zweimal im Jahr eine Versammlung für alle Mitglieder leiten, in der über die
cannabisspezifischen Gefahren aufgeklärt wird und ggf. Änderungen an diesem Gesund-
heits- und Jugendschutzkonzept erklärt werden.
So können wir auf Veränderungen innerhalb des Vereins oder der Gesellschaft reagieren
und sicherstellen, dass unsere Mitglieder das nötige Wissen zur Vermeidung von Gefahren
aufgrund von problematischem Konsum haben und auch der Schutz Dritter, wie etwa von
Angehörigen oder Kindern unserer Mitglieder, gewährleistet wird.
VI. Verantwortlichkeit und Kontrolle
Der Präventionsbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass dieses Konzept stets konsequent
umgesetzt wird. Sofern notwendig, hat er andere Vereinsmitglieder dazu anzuhalten, ihren
Mitwirkungspflichten nachzukommen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Konzept wird der Vorstand die gebotenen Maßnah-
men ergreifen. Insbesondere hat der Vorstand den Präventionsbeauftragten auszutauschen,
sollten Anhaltspunkte erkennbar sein, dass dieser nicht die nötige Gewissenhaftigkeit an den
Tag legt oder nicht in der Lage ist, sein Amt ordnungsgemäß auszuführen und dieses Kon-
zept konsequent umzusetzen.
VII. Evaluation, Weiterentwicklung und Transparenz
Dieses Konzept wird zunächst nach 3 Monaten ab Erhalt der Anbaulizenz und ab der ersten
Abgabe von Cannabis das erste Mal evaluiert.
Hintergrund ist folgender: Die Existenz von Anbauvereinigungen in Deutschland ist völlig
neu, Erfahrungswerte hierzu existieren keine. Da der Konsum von Cannabis aufgrund der
Kriminalisierung bislang weitestgehend im Verborgenen ohne effektive Aufklärung und Prävention stattgefunden hat, befinden wir uns am Beginn einer Zeitenwende, deren genaue
Konsequenzen aktuell noch nicht präzise eingeschätzt werden können. Bei der Erstellung
dieses Konzepts haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und uns der Ver-
antwortung gegenüber unseren Mitgliedern, aber auch Dritten gestellt. Dennoch sind wir der
Meinung, dass ein aktiver und effektiver Schutz eine ständige Evaluation und Anpassung
erfordert. Daher wird die erste Prüfung zeitnah erfolgen.
Im weiteren Verlauf wird dieses Konzept einmal jährlich vom Präventionsbeauftragten ge-
meinsam mit dem Vorstand evaluiert. Bei dieser Evaluation werden folgende Informationen
gesichtet und besprochen:
– Entwicklung der Abgabemengen von Cannabis pro Person
– beim Präventionsbeauftragten eingegangene Nachrichten, Anfragen und Hilfeersuche von Mitgliedern
– Maßnahmen, die durch den Präventionsbeauftragten durchgeführt wurden und Einschätzung von deren Erfolg
– Anzahl und Ablauf von Interventionen
– Verstöße gegen dieses Konzept
Anhand dieser Daten wird der Präventionsbeauftragte gemeinsam mit dem Vorstand mögliche Schwachstellen oder Lücken dieses Konzepts identifizieren und beheben. Unser Ziel ist es, dieses Konzept ständig weiterzuentwickeln und dadurch eine größtmögliche Sicherheit
beim Konsum von Cannabis zu gewährleisten.
Über die Ergebnisse der Evaluationen und gegebenenfalls durchgeführte Änderungen wer-
den die Mitglieder in der nächsten Mitgliederversammlung informiert. Sofern das Konzept
geändert wurde, wird der Präventionsbeauftragte die Mitglieder hierüber gesondert informieren.
VIII. Schlusswort
Dieses Konzept stellt eine Selbstverpflichtung unseres Vereins dar, um einen größtmöglichen Gesundheits- und Jugendschutz zu gewährleisten. Alle Mitglieder des Vereins sind zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet.